Hausrat Versicherung Vergleich

Mit einer Hausratversicherung schützt ein Versicherter sein bewegliches Eigentum innerhalb der versicherten Adresse vor allen Gefahren durch die dieses Eigentum zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt. Anders gesagt: Werden Nahrungsmittel, Kleidung, Haushaltselektronik oder Möbel (auch Bargeld bis üblicherweise 1.000 Euro) unbrauchbar gemacht durch fremde oder äußere Einwirkung, werden diese in ihrem Neuwert von dem Versicherer erstattet. Diese Gegenstände können sich auch auf Loggien, Balkonen und Terrassen befinden – oder in Räumen, die gemeinschaftlich genutzt werden. Dies kann Fahrradkeller betreffen, Waschkeller oder auch den Hausflur selbst, wenn Fahrräder dort aufbewahrt werden – ebenfalls gehören hierzu Garagen oder Carports.

Doch nicht nur die Adresse des Versicherungsnehmers selbst muss Standort des Versicherungsschutzes sein. Sondern da sich der Schutz auch auf Lebenspartner, Ehegatten oder direkte Abkömmlinge (Kinder) bezieht, kann z. B. nicht nur die Ferienwohnung des Versicherten (unter bestimmten Bedingungen auch im Ausland) selbst versichert werden sowie auch zwei Wohnungen (in der Zwischenzeit eines Umzugs), sondern beispielsweise auch die eines Kindes, welches seiner Ausbildung, seinem Studium, seinem Wehrdienst oder Zivildienst in einer anderen Wohnung an einem anderen Ort nachgeht (solange dieser Aufenthalt auf eine dieser Weisen begründet sein kann). Der Versicherungsschutz bezieht sich dann auch auf alle Transportwege – innerhalb Deutschlands.

Was muss ich als Versicherter beim Schadensfall tun:
Der Versicherte hat als Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung bestimmte Pflichten, damit ihm im Schadensfall auch tatsächlich die erwartete und grundsätzlich vereinbarte Summe ausbezahlt werden kann. Zum einen muss er sämtliche Gefahrenquellen angeben, die ständig bestehen bzw. nach denen ihn die Versicherungsfirma vorher fragt – ebenso im Schadensfall müssen alle wichtigen Informationen über die Zerstörung sofort, ausführlich und unmissverständlich dem Versicherer übermittelt werden.

Ebenso wichtig ist es für den Versicherten (und das gilt als Bedingung), die Wahrscheinlichkeit des eigenen Fahrlässigkeitshandelns so gering wie menschenmöglich zu halten. Will heißen: Man möge im Winter durch das beständige Heizen Frost- oder Kälteschäden vermeiden oder durch die Entleerung von Rohren (die normalerweise Wasser führen) bei periodischer Abwesenheit Schäden durch Rohrbruch verhindern. Versichert ein Versicherungsnehmer sehr hochwertige Sachen, dann wird ihm die Pflicht auferlegt, betriebsbereite Einbruchmeldeanlagen zu führen, die sich konkret auf die versicherten Gegenstände beziehen: Wie überall, so gilt es auch hier, dass Versicherungen eigentlich nicht gerne zahlen wollen – das finanzielle Risiko für die Firmen soll durch die Schutzmaßnahmen des Kunden möglichst gering gehalten werden, denn Beschädigungen beispielsweise, die sich dadurch ergeben, dass ein Versicherungsnehmer ein Fenster offen gelassen oder nicht abgedichtet hat (Schmutz dringt ein, Schnee, Hagel oder Regen), werden nicht erstattet – allein, wenn Fenster durch Wind oder Sturm erst zerstört oder geöffnet werden (und dies eindeutig nachgewiesen wird), kann gezahlt werden.

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